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EJ Wahljahr 2012

Wahlen ohne Qualen

2012 steht vor der Tür und mit ihm geht eine Funktionsperiode der EJ zu Ende.

Schatten an Wand

Auf Gemeindeebene, dann auf Diözesan- und schließlich auf Bundesebene werden unsere Funktionen neu gewählt. Ein wichtiger Zeitpunkt also, um unser aller erfolgreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb unserer Kirche auch in Zukunft zu gewährleisten.

Schließlich soll auch in Zukunft...

  • ... die Vernetzung der Pfarrgemeinden auf Diözesanebene möglich sein
  • ... personelle und/oder finanzielle Unterstützung bei Projekten selbstverständlich sein
  • ... die Sicherstellung von Geldern von Bund, Land und Kirche gegeben sein
  • ... die Vertretung von Kindern und Jugendlichen in der Gesamtkirche und unserer Gesellschaft sicher gestellt sein.

Das schafft das finanzielle Fundament unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, zeigt aber auch schön, dass jede/r einzelne unersetzbar ist in einer Struktur, die so weit gespannt ist wie unsere.
Vielfalt in den verschiedensten Formen ist notwendig, um viele Kinder, Jugendliche und Familien anzusprechen.
Kümmern wir uns darum, dass diese Struktur mit ihren Aufgaben, wie Kinder und Jugendliche um das Evangelium zu versammeln, erhalten bleibt, indem wir wählen oder uns auch wählen lassen.

Und so soll´s ablaufen:

1. Zuerst werden die Gemeindejugendräte (GJR) gewählt:

Alle die sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde mitwirken sind automatisch im Gemeindejugendrat.

Jeder Gemeindejugendrat wählt...

  • ihre/n Vorsitzende/n
  • ihren/seinen Stellvertreter/in
  • zwei Delegierte und deren Stellvertreter/innen in den Jugendrat der jeweiligen Diözese
  • Sonderfall H.B: eine/n Delegierte/n und eine/n Stellvertreter/in in den Jugendrat H.B.

Gebt bitte eure Delegierten gleich nach der Wahl an euer EJ - Landesbüro weiter.

(Bei einer großen Anzahl von MitarbeiterInnen wird eine Gemeindejugendleitung [GJL] empfohlen.)

Die GJR-Wahlen müssen VOR der konstituierenden Sitzung des Wahl-Diözesanjugendrates (DJR) stattfinden.

Euer EJ - Landesbüro lädt euch rechtzeitig zu den DJR-Wahlen ein und gibt euch Auskunft über Termin und Ort.

Natürlich stehen wir euch gerne bei allen Fragen zur Wahl auf Gemeindeebene unterstützend zur Seite.

Achtung: Alle bisherigen Delegierungen verlieren automatisch mit der Neukonstituierung der jeweiligen DJRs ihre Gültigkeit

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2. Dann: Diözesanjugendrat A.B. & Jugendrat H.B.

Jeder Diözesanjugendrat wählt seine Diözesanjugendleitung (die Bestimmungen hierzu findest du im § 8 (2) 2 und 3 der Ordnung der EJÖ).

Weiters wählt der Diözesanjugendrat zwei Delegierte und deren Stellvertreter/innen in den Jugendrat für Österreich (JURÖ).

Ähnliches gilt für den Jugendrat H.B.: Er wählt die Mitglieder der Jugendleitung H.B. (nachzulesen im § 10 (2) 2 und 3 der Ordnung der EJÖ) und zwei Delegierte und deren Stellvertreter/innen in den JURÖ, sowie eine/n Delegierte/n in die Jugendleitung für Österreich (JULÖ).

Die DJR-Wahlen sollen so rechtzeitig stattfinden, daß die Nennung der Delegierten- bis spätestens 15. April 2012 - 12:00 Uhr an die Bundesgeschäftsstelle der EJÖ erfolgen kann.

Insbesondere bitten wir bei allen Wahlen auf die gleichmäßige Vertretung der Geschlechter zu achten!

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3. Schließlich der Jugendrat für Österreich (JURÖ)

Gleich vorweg: Die JURÖ Sitzung 2012 wird vom 1. bis 2. Juni 2012 in Wien stattfinden und ist wie immer öffentlich.

Zum JURÖ kommen alle Delegierten, die vorher auf Landesebene und im Jugendrat H.B. gewählt wurden, sowie alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen die auf Bundesebene in verschiedenen Funktionen aktiv sind.

Der JURÖ berät und beschließt alle grundsätzlichen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß § 1 der Ordnung der EJÖ sowie über Richtlinien, Konzepte und den Einsatz von Arbeitshilfen für diese Aufgaben. Er ist damit das Gremium das die grundlegende zukünftige Ausrichtung der Arbeit der EJ in Österreich festlegt.

Hier müssen natürlich auch die einzelnen Funktionen gewählt werden:

  • die/der Schriftführer/in und deren/dessen Stellvertreter/in
  • die Mitglieder der Jugendleitung für Österreich (JULÖ)
  • die/der Vorsitzende
  • ihre/sein Stellvertreter/in

Insgesamt besteht die JULÖ aus 4 ehrenamtlichen (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) und 2 hauptamtlichen gewählten Mitgliedern plus die Bundesgeschäftsführung.

Weiters sind dann noch folgende Funktionen neu zu wählen:

Die/der Abgeordnete und deren/dessen Stellvertreter/in in die Generalsynode, die Rechnungsprüfer/innen und deren Stellvertreter/innen, eine/n Vertreter/in von JURÖ in den AK-Kindergottesdienst

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