EJ-Wahljahr 2024

Wir wählen unsere Gremien auf allen Ebenen...

Mit dem Jahr 2024 geht eine Funktionsperiode der Evangelischen Jugend Österreich zu Ende.

Es muss daher auf Gemeindeebene, dann auf Diözesan- und schließlich auf Bundesebene gewählt werden. Es gilt unsere erfolgreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb der evangelischen Kirche in Österreich auch für die Zukunft sicherzustellen.

Schließlich soll auch in Zukunft…

… die Vernetzung der Pfarrgemeinden auf Diözesanebene möglich sein.
… die Vertretung von Kindern und Jugendlichen in der Gesamtkirche und unserer Gesellschaft sichergestellt sein.
… personelle und/oder finanzielle Unterstützung bei Projekten selbstverständlich sein.
… die Sicherstellung von Geldern von Bund, Land und Kirche gegeben sein.

Mach mit! Wähle und lass dich wählen!

Vielfalt in den verschiedensten Formen ist notwendig und wichtig, um möglichst viele Kinder, Jugendliche und Familien anzusprechen.

Kümmern wir uns darum, dass diese Struktur mit ihren Aufgaben, wie Kinder und Jugendliche um das Evangelium zu versammeln, erhalten bleibt, indem wir wählen oder uns auch wählen lassen.

Argumente, warum es wichtig ist, dass junge Menschen in Entscheidungsträger:innenrollen kommen, findet ihr in unserem für die Gemeindevertretungswahlen erstellten [Argueliner].

Wichtig: Bitte achtet bei allen Wahlen auf die gleichmäßige Verteilung der Geschlechter!

Für weitere Fragen stehen euch die Landesbüros der Evangelischen Jugend Österreich, die Evangelische Jugend H.B. bzw. das Team in der Bundesgeschäftsstelle der EJÖ gerne zur Verfügung.

Alles Gute für das Wahljahr 2024!

Das Team der EJÖ-Bundesgeschäftsstelle


NEU!! Seit der Generalsynode 12/23: die diözesane Jugendversammlung

Die Generalsynode hat am 9.12.2023 in Eisenstadt eine Änderung des Kirchenrechts betreffend einer Verjüngung der kirchlichen Gremien beschlossen.
Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, zukünftig in den kirchlichen Gremien aller Ebenen eine Beteiligung junger Erwachsener von zumindest 10 % zu erreichen.
Dafür wurde die "diözesane Jugendwahlversammlung" ins Leben gerufen.

[ alle Infos und das entsprechende HowTo "diözesane Jugendwahlversammlung" findest du hier ... ]



Kleiner Reminder:
Ein:e Jugendpresbyter:in in jeder Gemeinde wäre ein Traum, so dass es in jedem Presbyterium landauf, landab jemanden gibt, der/die die Bedürfnisse und Interessen der jüngeren Generation im Blick hat und den ihr auch ganz konkret vor Ort ansprechen könnt.
Fragt also gern vor Ort nach, ob es eine:n solchen Presbyter:in gibt und/oder gebt den Anstoß, dass so jemand im Presbyterium benannt werden soll.
Wenn ihr die Nachfrage stellt, ergibt sich vielleicht auch das Angebot! ;-)

 

Und so wird‘s ablaufen: GJR > DJR > JURÖ

Alle, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde mitwirken, sind automatisch im Gemeindejugendrat.
Jeder Gemeindejugendrat wählt…
… eine/n Vorsitzende:n und deren/dessen Stellvertreter:in
… zwei Delegierte und deren Stellvertreter:innen in den Jugendrat der jeweiligen Diözese bzw. in der
    Kirche H.B. eine/n Delegierte:n und eine/n Stellvertreter:in in den Jugendrat H.B.

  • Gebt bitte eure Delegierten gleich nach der Wahl an euer EJ-Landesbüro weiter.

TIPP: Bei einer großen Anzahl von Mitarbeiter:innen wird eine Gemeindejugendleitung [GJL] empfohlen.

Diese Wahlen müssen rechtzeitig stattfinden, damit ihr eure neuen Delegierten bis zum genannten Termin an euer EJ-Büro melden könnt!
Euer EJ-Landesbüro lädt euch rechtzeitig zu den DJR-Wahlen ein und gibt euch Auskunft über Termin und Ort.

Natürlich stehen wir euch gerne bei allen Fragen zur Wahl auf Gemeindeebene unterstützend zur Seite.

ACHTUNG: Alle bisherigen Delegierungen verlieren automatisch mit der ersten Sitzung des neu gewählten DJRs (bzw. Jugendrat HB) ihre Gültigkeit

[Detaillierte Infos zum GJR findet ihr in §8 der Ordnung der EJÖ.]

[ Die wichtigsten Punkte für Gemeindejugendräte (GJR) in Form von FAQs zusammengefasst findest du hier. ]

Jeder Diözesanjugendrat wählt seine Diözesanjugendleitung inkl. Vorsitz und stv. Vorsitz (die Bestimmungen hierzu findest du im § 9 (2) 2 und 3 der Ordnung der EJÖ).
Weiters wählt der Diözesanjugendrat zwei Delegierte und deren Stellvertreter:innen in den Jugendrat für Österreich (JURÖ) sowie eine:n Delegierte:n in den Arbeitskreis Kindergottesdienst.

[Detaillierte Infos zu DJR und DJL findet ihr in §§9-11 der Ordnung der EJÖ]

Ähnliches gilt für den Jugendrat H.B.: Er wählt die Mitglieder der Jugendleitung H.B. inkl. Vorsitz und stv. Vorsitz (nachzulesen im § 12 (2) 2 und 3 der Ordnung der EJÖ) und zwei Delegierte und deren Stellvertreter:innen in den JURÖ, sowie eine/n Delegierte:n in die Jugendleitung für Österreich (JULÖ). Auch der Jugendrat H.B. wählt eine:n Delegierte:n in den Arbeitskreis Kindergottesdienst.

[Detaillierte Infos zu Jugendrat & Jugendleitung H.B. findet ihr in §§12-13 der Ordnung der EJÖ]

Die DJR-Wahlen sollen so rechtzeitig stattfinden, dass die Nennung der Delegierten bis spätestens 24. April 2024 an die Bundesgeschäftsstelle der EJÖ erfolgen kann.

Insbesondere bitten wir bei allen Wahlen auf die gleichmäßige Vertretung der Geschlechter zu achten!

Die JURÖ Sitzung 2024 wird vom 7.-9. Juni 2024 auf unserer Burg Finstergrün stattfinden und ist wie immer öffentlich.
Zum JURÖ kommen alle Delegierten, die vorher auf Landesebene und im Jugendrat H.B. gewählt wurden, sowie alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen, die auf Bundesebene in verschiedenen Funktionen aktiv sind.

Der JURÖ berät und beschließt alle grundsätzlichen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß § 1 der Ordnung der EJÖ sowie Richtlinien, Konzepte und den Einsatz von Arbeitshilfen für diese Aufgaben. Er ist damit das Gremium, das die grundlegende zukünftige Ausrichtung der Arbeit der Evangelischen Jugend Österreich festlegt.

Hier müssen natürlich auch die einzelnen Funktionen gewählt werden:

  • die/der Schriftführer:in und deren/dessen Stellvertreter:in
  • die Mitglieder der Jugendleitung für Österreich (JULÖ),
  • die/der Vorsitzende, deren/dessen Stellvertreter:in.

Insgesamt besteht die JULÖ aus vier ehrenamtlichen (Vorsitzende:r, Stellvertreter:in und zwei weitere) und zwei hauptamtlichen, vom JURÖ gewählten Mitgliedern, sowie einem vom Jugendrat H.B. gewählten Mitglied (somit sind es 7 stimmberechtigte JULÖ-Mitglieder) plus weiteren beratenden Mitgliedern (Bundesgeschäftsführung, OKR, ...).

Weiters sind dann noch folgende Funktionen neu zu wählen:

  • Die/der Abgeordnete und deren/dessen Stellvertreter:in in die Generalsynode
  • Die Rechnungsprüfer:innen und deren Stellvertreter:innen
  • Ein/e Vertreter:in des JURÖ in den AK-Kindergottesdienst
  • Alle weiteren Außenvertreter:innen

[Detaillierte Infos zu JURÖ & JULÖ findet ihr in §§14-15 der Ordnung der EJÖ.]

Wahl JURÖ 2024

7. bis 9. Juni 2024

Burg Finstergrün/Lungau/S

[ zur JURÖ-Seite inkl. Anmeldung ]

weitere Infos:

EJ Österreich

0699-18877089
office(at)ejoe.at